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Vorstand

§ 6 Der Vorstand
I Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte für zwei Jahre gewählt. Er besteht mindestens aus dem/der Vorsitzenden, einem/einer stellv. Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in, darüber hinaus kann die Mitgliederver-sammlung acht gleichberechtigte Beisitzer/innen wählen.
Mindestens vier Vorstandsposten werden von Frauen bekleidet, darunter mindestens die Position des/der Vorsitzenden oder der/des stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten, wobei zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

II Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich für den Verein tätig. Ihnen darf kein Vermögensvorteil zugewandt werden.

III Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit Mehrheit.

IV Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er beschließt über alle Einzelheiten des Vereins, soweit die Beschlussfassung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten ist bzw. von dieser ausgeübt wurde.

V Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung jährlich und jederzeit auf Verlangen einen Bericht über die Verwaltung des Vereins zu erstatten, sowie innerhalb von drei Monaten nach Schluss des Kalenderjahres den Jahresabschluss vorzulegen.
    


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Weitere Informationen

Mitglieder des Vorstandes:

  • Peeter Raane (Vorsitzender)
  • Dr. Gabriele Nintemann (stellv. Vorsitzende)
  • Ulrike Detjen (Schatzmeisterin)
  • Jonas Bens
  • Iris Bernert-Leushacke
  • Daniela Glagla
  • Susanne Kleinfeld
  • Antonia Kühn
  • Helmut Manz
  • Güldane Tokyürek